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Aktien und Wertpapiere

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Eine Aktie ist ein Wertpapier und steht für einen gewissen Anteil an einer Gesellschaft. In Deutschland werden diese Gesellschaften als Aktiengesellschaft (AG) oder Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) unterschieden. Im deutschen Aktiengesetz (AktG) wird der Begriff der Aktie in dreifacher Form benutzt:

  1. die Aktie als Bruchteil des Grundkapitals (§ 1 Abs. 2 AktG)
  2. die Aktie als Mitgliedschaft, die die gesamten Rechte und Pflichten des Aktionärs gegenüber der Gesellschaft umfasst (etwa §§ 11, 12, 64 AktG)
  3. die Aktie als Wertpapier

Dividenden Gewinne

Das moderne Aktienrecht überlässt es dem Unternehmen, alle Aktionäre gleich zu behandeln (Prinzip der Einheitsaktie) oder an verschiedene Aktionäre unterschiedliche Arten von Aktien auszugeben.

Man unterscheidet dabei insbesondere Stammaktien und Vorzugsaktien. Die häufigsten Vorzugsaktien, die Dividendenvorzugsaktien, haben im Gegensatz zu den Stammaktien kein Stimmrecht. Allerdings besitzen sie einen "Vorzug" oder auch Vorteil, und zwar normalerweise eine höhere Dividende. Die Dividende ist eine Gewinnausschüttung an die Aktionäre.

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Aktien Unterschiede

Weitere Unterscheidungsmerkmale der Aktien sind Inhaberaktien, Namensaktien und vinkulierte Namensaktien. Im Gegensatz zu den Inhaberaktien werden bei den Namensaktien die Besitzer der einzelnen Aktien in ein Aktienbuch eingetragen. Das Unternehmen kennt dann seine Aktionäre und ihre Anteile. Zwingend vorgeschrieben ist die Verwendung von Namensaktien in Deutschland zum Beispiel bei Luftverkehrsgesellschaften (z. B. Lufthansa AG).

Es wird auch zwischen jungen Aktien und alten Aktien unterschieden. Die junge Aktie wird infolge einer Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft angeboten. Sie wird bis zur vollen Dividendenberechtigung von den alten Aktien getrennt notiert.

Die Bedeutung der Aktie

Die Vinkulierung von Namensaktien wird üblicherweise eingesetzt, um unerwünschte Aktionäre (beispielsweise Konkurrenten oder außerhalb der Familie befindliche Personen) vom Kauf der Aktien auszuschließen (vgl. dazu auch Kux). Der Kauf (bzw. Verkauf) dieser Aktien ist an bestimmte Bedingungen, in der Regel die Zustimmung der Gesellschaft gebunden. Für an der Börse gehandelte Aktien hat sich die Vinkulierung in den letzten Jahren jedoch als rechtlich problematisch erwiesen, der öffentliche Handel steht im Widerspruch zu dem mit der Vinkulierung ausgedrückten Wunsch nach Kontrolle über die Aktionärsstruktur.


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